Ihre JMS Yachting-Garantie für Spitzenqualität
UNSER ENGAGEMENT FÜR SIE
Bei JMS Yachting verpflichten wir uns, unsere weltweiten Geschäfte nach den höchsten ethischen Standards zu führen und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption in jeglicher Form zu verfolgen. Unsere Antikorruptionsrichtlinie, die wir im Folgenden gerne vorstellen, beschreibt die Grundsätze und Richtlinien, an die sich alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter unseres Unternehmens halten müssen, um Korruption zu verhindern und Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht zu fördern.
Einführung
Diese Antikorruptionsrichtlinie definiert die grundlegenden Standards und Praktiken, die alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter unseres Unternehmens einhalten müssen, um Korruption zu bekämpfen und Offenheit, Ehrlichkeit und Verantwortung in allen unseren Geschäftsbereichen zu fördern. Dieses Dokument beschreibt, was Sie über unsere Antikorruptionsrichtlinie wissen müssen und wie sie in allen Bereichen von JMS Yachting angewendet wird.
Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter von JMS Segeln müssen die Gesetze und Vorschriften der Länder einhalten, in denen wir tätig sind. Dies umfasst unter anderem Antikorruptionsgesetze wie den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) in den Vereinigten Staaten, dem britischen Antikorruptionsgesetz und allen geltenden lokalen Gesetzen. JMS Yachting ist hinsichtlich der Einhaltung unserer Antikorruptionsrichtlinie völlig transparent und stellt die Übereinstimmung mit diesen globalen Standards sicher.
Verbotene Handlungen
Die folgenden Aktionen sind strengstens verboten und werden nicht toleriert:
a) Bestechung und unzulässige Zahlungen: Das Anbieten, Versprechen, Geben oder Annehmen von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Schmiergeldern oder anderen unzulässigen Zahlungen an oder von Einzelpersonen oder Unternehmen, einschließlich Amtsträgern, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen.
b) Erpressung und Unterschlagung: Erpressung oder Unterschlagung, d. h. die Erlangung oder Veruntreuung von Geldern oder Vermögenswerten durch Gewalt, Nötigung oder Machtmissbrauch.
c) Erleichterung der Geldwäsche: Unterstützung, Erleichterung oder Teilnahme an Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche, einschließlich der Umwandlung, Überweisung oder Verschleierung illegal erworbener Gelder.
d) Interessenkonflikte: Die Teilnahme an Aktivitäten, die Interessenkonflikte zwischen persönlichen Interessen und den Interessen von JMS Yachting schaffen, zu schaffen scheinen oder das Potenzial dazu haben. Mitarbeiter müssen tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich offenlegen.
e) Insiderhandel: Insiderhandel, bei dem nicht öffentliche Informationen verwendet werden, um mit Aktien oder Wertpapieren zum persönlichen Vorteil zu handeln oder um diese Informationen anderen zum persönlichen Vorteil bereitzustellen.
f) Unzulässige Einflussnahme: Der Versuch, durch persönliche Verbindungen, Bestechung oder andere unethische Mittel eine Einzelperson, Organisation oder einen Regierungsbeamten unzulässig zu beeinflussen.
Geschenke, Gastfreundschaft und Spenden
a) Geschenke und Bewirtung: Die Annahme oder das Anbieten von Geschenken, Unterhaltung oder Bewirtung muss angemessen und im Einklang mit den geltenden Gesetzen erfolgen. Geschenke oder Bewirtung dürfen niemals dazu verwendet werden, Geschäftsentscheidungen unangemessen zu beeinflussen oder sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.
b) Wohltätige Spenden und Sponsoring: Alle wohltätigen Spenden oder Sponsorings von JMS Segeln sollten transparent und legal sein und mit unseren Zielen der sozialen Verantwortung des Unternehmens im Einklang stehen. Sie sollten nicht dazu verwendet werden, illegale Gelder zu verstecken oder zu waschen.
c) Wenn der Wert des Geschenks, der Bewirtung oder der Spende als unangemessen oder unangemessen erachtet wird, sollten Mitarbeiter vorab die Genehmigung ihres Vorgesetzten einholen. Die Genehmigung zur Annahme sollte auf legitimen geschäftlichen Gründen beruhen und auf potenzielle Interessenkonflikte geprüft werden.
Meldung und Hinweisgeberschutz
a) Meldung von Korruptionsverdacht: Jeder Mitarbeiter, der korrupte Praktiken, mögliche Verstöße gegen diese Antikorruptionsrichtlinie oder unethisches Verhalten vermutet oder davon Kenntnis erlangt, muss seine Bedenken unverzüglich seinem direkten Vorgesetzten oder dem Geschäftsführer melden.
b) Nicht-Vergeltungsmaßnahmen: JMS Segeln setzt sich dafür ein, Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Wer in gutem Glauben einen Hinweis meldet, muss mit keinen negativen Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen rechnen.
Schulung und Bewusstsein
Regelmäßige Schulungsprogramme werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter von JMS Segeln die Bestimmungen dieser Antikorruptionsrichtlinie, die relevanten Gesetze und ihre Verpflichtungen zur Korruptionsprävention verstehen. Darüber hinaus werden Sensibilisierungskampagnen durchgeführt, um eine Kultur der Integrität und Ethik innerhalb der Organisation zu fördern.
Compliance-Überwachung und Durchsetzung
a) Compliance-Aufsicht: JMS Segeln wird Verfahren zur Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie einrichten, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen/Audits.
b) Disziplinarmaßnahmen: Verstöße gegen diese Richtlinie werden nicht toleriert und können zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Gegebenenfalls können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Politikprüfung
Diese Antikorruptionsrichtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um ihre Wirksamkeit und Anpassung an sich ändernde rechtliche und geschäftliche Anforderungen sicherzustellen. Die Mitarbeiter werden über alle Aktualisierungen der Antikorruptionsrichtlinie informiert, damit sie über ihre Verantwortlichkeiten informiert bleiben.
Verbot von Provisionen von Lieferanten und Auftragnehmern
a) JMS Segeln verbietet seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Vertretern strengstens, Provisionen, Schmiergelder oder jegliche Form unzulässiger Zahlungen von Lieferanten oder Auftragnehmern zu erbitten, anzunehmen oder anzubieten.
b) Alle Beschaffungsprozesse und -entscheidungen müssen auf fairen und objektiven Kriterien wie Qualität, Preis und Eignung für die Bedürfnisse des Unternehmens beruhen. Persönliche oder finanzielle Interessen dürfen die Auswahl von Lieferanten oder Auftragnehmern niemals beeinflussen.
c) Mitarbeiter, die an Beschaffungsaktivitäten beteiligt sind, müssen alle Beziehungen, finanziellen Interessen oder Zugehörigkeiten offenlegen, die ihre Objektivität im Auswahlprozess beeinträchtigen könnten.
d) Verträge und Vereinbarungen mit Lieferanten und Auftragnehmern müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Provisionen oder Schmiergelder strengstens verboten sind. Lieferanten und Auftragnehmer müssen auf unser Engagement für ethische Geschäftspraktiken hingewiesen und zur Einhaltung der gleichen Standards der Antikorruptionsrichtlinie verpflichtet werden.
e) Die Einhaltung dieses Verbots wird durch regelmäßige Überwachung und Prüfung der Beschaffungsprozesse sichergestellt. Jeder Verdacht oder Hinweis auf provisionsbezogenes Fehlverhalten ist unverzüglich über die in Abschnitt 5 genannten Meldewege zu melden.
f) Verstöße gegen dieses Verbot können disziplinarische Maßnahmen, die Kündigung des Arbeits- oder Vertragsverhältnisses, rechtliche Schritte und die Rückforderung unrechtmäßig erlangter Gelder nach sich ziehen.
Fazit
Haben Sie eine Frage zu irgendeinem Aspekt unseres JMS Yachting
Antikorruptionspolitik?

Im Leben weiß man es nie, bis man fragt.
As Meistersegler, keine Verkäufer, wir sind hier, um Sie zu beraten.