JMS Yachting

Ihre JMS Yachting-Garantie für Spitzenqualität

Antikorruptionsrichtlinie

UNSER ENGAGEMENT FÜR SIE

Wir schützen Ihr Vertrauen durch unsere Transparenz

Bei JMS Yachting verpflichten wir uns, unsere weltweiten Geschäfte nach den höchsten ethischen Standards zu führen und eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption in jeglicher Form zu verfolgen. Unsere Antikorruptionsrichtlinie, die wir im Folgenden gerne vorstellen, beschreibt die Grundsätze und Richtlinien, an die sich alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter unseres Unternehmens halten müssen, um Korruption zu verhindern und Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflicht zu fördern.

Antikorruptionsrichtlinie von JMS Yachting

Einführung

Diese Antikorruptionsrichtlinie definiert die grundlegenden Standards und Praktiken, die alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter unseres Unternehmens einhalten müssen, um Korruption zu bekämpfen und Offenheit, Ehrlichkeit und Verantwortung in allen unseren Geschäftsbereichen zu fördern. Dieses Dokument beschreibt, was Sie über unsere Antikorruptionsrichtlinie wissen müssen und wie sie in allen Bereichen von JMS Yachting angewendet wird.

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter von JMS Yachting sind verpflichtet, die Gesetze und Bestimmungen der Länder, in denen wir tätig sind, einzuhalten. Dies umfasst unter anderem Antikorruptionsgesetze wie den Foreign Corrupt Practices Act ( FCPA ) in den USA, den britischen Bribery Act sowie alle anwendbaren lokalen Gesetze. JMS Yachting gewährleistet volle Transparenz hinsichtlich der Einhaltung seiner Antikorruptionsrichtlinie und die Übereinstimmung mit diesen globalen Standards.

Verbotene Handlungen

Die folgenden Aktionen sind strengstens verboten und werden nicht toleriert:

a) Bestechung und unzulässige Zahlungen: Das Anbieten, Versprechen, Geben oder Annehmen von Bestechungsgeldern, Schmiergeldern, Schmiergeldern oder anderen unzulässigen Zahlungen an oder von Einzelpersonen oder Unternehmen, einschließlich Amtsträgern, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen.

b) Erpressung und Unterschlagung: Erpressung oder Unterschlagung, d. h. die Erlangung oder Veruntreuung von Geldern oder Vermögenswerten durch Gewalt, Nötigung oder Machtmissbrauch.

c) Erleichterung der Geldwäsche: Unterstützung, Erleichterung oder Teilnahme an Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche, einschließlich der Umwandlung, Überweisung oder Verschleierung illegal erworbener Gelder.

d) Interessenkonflikte: Die Teilnahme an Aktivitäten, die Interessenkonflikte zwischen persönlichen Interessen und den Interessen von JMS Yachting schaffen, zu schaffen scheinen oder das Potenzial dazu haben. Mitarbeiter müssen tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich offenlegen.

e) Insiderhandel: Insiderhandel, bei dem nicht öffentliche Informationen verwendet werden, um mit Aktien oder Wertpapieren zum persönlichen Vorteil zu handeln oder um diese Informationen anderen zum persönlichen Vorteil bereitzustellen.

f) Unzulässige Einflussnahme: Der Versuch, durch persönliche Verbindungen, Bestechung oder andere unethische Mittel eine Einzelperson, Organisation oder einen Regierungsbeamten unzulässig zu beeinflussen.

Geschenke, Gastfreundschaft und Spenden 

a) Geschenke und Bewirtung: Die Annahme oder das Anbieten von Geschenken, Unterhaltung oder Bewirtung muss angemessen und im Einklang mit den geltenden Gesetzen erfolgen. Geschenke oder Bewirtung dürfen niemals dazu verwendet werden, Geschäftsentscheidungen unangemessen zu beeinflussen oder sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.

b) Spenden und Sponsoring: Alle Spenden und Sponsoringleistungen von JMS Yachting müssen transparent, legal und mit unseren Zielen der sozialen Unternehmensverantwortung im Einklang stehen. Sie dürfen nicht dazu missbraucht werden, illegale Gelder zu verbergen oder zu waschen.

c) Wenn der Wert des Geschenks, der Bewirtung oder der Spende als unangemessen oder unangemessen erachtet wird, sollten Mitarbeiter vorab die Genehmigung ihres Vorgesetzten einholen. Die Genehmigung zur Annahme sollte auf legitimen geschäftlichen Gründen beruhen und auf potenzielle Interessenkonflikte geprüft werden.

Meldung und Hinweisgeberschutz

a) Meldung von Korruptionsverdacht: Jeder Mitarbeiter, der korrupte Praktiken, mögliche Verstöße gegen diese Antikorruptionsrichtlinie oder unethisches Verhalten vermutet oder davon Kenntnis erlangt, muss seine Bedenken unverzüglich seinem direkten Vorgesetzten oder dem Geschäftsführer melden.

b) Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen: JMS Yachting verpflichtet sich, Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Jeder, der in gutem Glauben einen Verdacht äußert, muss keine negativen Konsequenzen oder Vergeltungsmaßnahmen befürchten.

Schulung und Bewusstsein

Regelmäßige Schulungen werden durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter von JMS Yachting die Bestimmungen dieser Antikorruptionsrichtlinie, die einschlägigen Gesetze und ihre Pflichten zur Korruptionsprävention verstehen. Zusätzlich werden Sensibilisierungskampagnen durchgeführt, um eine Kultur der Integrität und Ethik innerhalb des Unternehmens zu fördern.

Compliance-Überwachung und Durchsetzung 

a) Überwachung der Einhaltung: JMS Yachting wird Verfahren zur Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie einrichten, einschließlich regelmäßiger Überprüfungen/Audits.

b) Disziplinarmaßnahmen: Verstöße gegen diese Richtlinie werden nicht toleriert und können zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Gegebenenfalls können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Politikprüfung

Diese Antikorruptionsrichtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um ihre Wirksamkeit und Anpassung an sich ändernde rechtliche und geschäftliche Anforderungen sicherzustellen. Die Mitarbeiter werden über alle Aktualisierungen der Antikorruptionsrichtlinie informiert, damit sie über ihre Verantwortlichkeiten informiert bleiben.

Verbot von Provisionen von Lieferanten und Auftragnehmern

a) JMS Yachting verbietet seinen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Vertretern strikt, Provisionen, Schmiergelder oder sonstige unzulässige Zahlungen von Lieferanten oder Auftragnehmern zu fordern, anzunehmen oder anzubieten.

b) Alle Beschaffungsprozesse und -entscheidungen müssen auf fairen und objektiven Kriterien wie Qualität, Preis und Eignung für die Bedürfnisse des Unternehmens beruhen. Persönliche oder finanzielle Interessen dürfen die Auswahl von Lieferanten oder Auftragnehmern niemals beeinflussen.

c) Mitarbeiter, die an Beschaffungsaktivitäten beteiligt sind, müssen alle Beziehungen, finanziellen Interessen oder Zugehörigkeiten offenlegen, die ihre Objektivität im Auswahlprozess beeinträchtigen könnten.

d) Verträge und Vereinbarungen mit Lieferanten und Auftragnehmern müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass Provisionen oder Schmiergelder strengstens verboten sind. Lieferanten und Auftragnehmer müssen auf unser Engagement für ethische Geschäftspraktiken hingewiesen und zur Einhaltung der gleichen Standards der Antikorruptionsrichtlinie verpflichtet werden.

e) Die Einhaltung dieses Verbots wird durch regelmäßige Überwachung und Prüfung der Beschaffungsprozesse sichergestellt. Jeder Verdacht oder Hinweis auf provisionsbezogenes Fehlverhalten ist unverzüglich über die in Abschnitt 5 genannten Meldewege zu melden.

f) Verstöße gegen dieses Verbot können disziplinarische Maßnahmen, die Kündigung des Arbeits- oder Vertragsverhältnisses, rechtliche Schritte und die Rückforderung unrechtmäßig erlangter Gelder nach sich ziehen.

Fazit

Durch das ausdrückliche Verbot von Provisionen von Lieferanten und Auftragnehmern bekräftigen wir unser Engagement für faire und transparente Geschäftspraktiken und stellen sicher, dass unsere Beschaffungsprozesse integer ablaufen. Mit der Einhaltung dieser Antikorruptionsrichtlinie demonstrieren wir unser Engagement für ethisches Geschäftsgebaren und die Förderung eines korruptionsfreien Umfelds bei JMS Segeln.

Haben Sie eine Frage zu irgendeinem Aspekt unseres JMS Yachting
Antikorruptionspolitik?

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